Im Kanton Zürich sind Restaurants vom Gastgewerbegesetz (§ 22) her rauchfrei. Erlaubt sind abgetrennte Raucherräume Über die genauen Bestimmungen sowie die zuständigen Kontrollinstanzen geben die Seiten der kantonalen Verwaltung Auskunft (bitte klicken).
(für Bestellung des Tischstellers bitte Bild anklicken)