Rauchen und absichtliche Täuschung
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| Aufgabe | Zivilrechtlicher Aspekt der absichtlichen Täuschung vergleichen mit der allgemeinen Auffassung von Täuschung. |
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| Ziel | Erkennen, dass die Täuschung eines Vertragspartners konkretere Rechtswirkungen hat als die Täuschung von anonymen, schwer-organisierbaren Gruppen (Raucher und Raucherinnen).
(Zigarettenproduzenten können täuschende Informationen verbreiten, ohne die Gefahr einzugehen zur Rechenschaft gezwungen zu werden. Raucherinnen setzen sich einem grösseren Gesundheitsrisiko aus, als ihnen bewusst gemacht wird.) |
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| Produkt | Erfahren, dass mit Einzelverträgen Menschen unter Umständen besser geschützt werden können als mit Schutzverträgen für ganze Gruppen. |
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| Dauer | 1 Lektion | |
| Methode | Lehrgespräch, Rollenspiel, Diskussion |
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| Vorbereitung | - Zeitungsartikel "Raucher getäuscht" kopieren
- Obligationenrecht bereitstellen - Zigarettenpäckli mit Teer- und Nikotingehalt-Aufschrift |
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| Ablauf der 1. Lektion |
Einführung ins Thema (Zigarettenpäckli mit Teer- und Nikotingehalt-Aufschrift)
- Zeitungsartikel lesen Lehrgespräch: - Welche Folgen hat eine Täuschung bei der Entstehung einer Obligation durch Vertrag? Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge des Art. 28 OR besprechen. Rollenspiel: -Welche Folgen hat diese Täuschung auf die Gruppe der Raucherinnen? Rechtliche und gesundheitliche Folgen in einem Rollenspiel diskutieren lassen. Eine Gruppe nimmt die Stellung der Zigarrettenhersteller ein, die andere diejenige der Raucherinnen. Lehrgespräch: - Zusammenfassung und Bewertung der Resultate - Fazit bei Bedarf erklären (Keine rauchende Person setzt sich für die Anliegen ihrer anonymen Mitraucherinnen ein, weil sie nur die Kosten ihrer Handlung trägt, der Nutzen aber allen zu Gute kommt. Problem des öffentlichen Gutes (Trittbrettfahrerproblem). |
2' 3' 10' 15' 15' |
| Niveau | Mittel (schwer, wenn der nur langsam abänderbare Zustand der täuschenden Deklaration erklärt werden soll) |
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| Bemerkungen | - Vorwissen: Von Vorteil sind Kenntnisse der allgemeinen Vertragslehre. Die Klasse sollte mindestens in den Unterschied zwischen anfechtbaren und nichtigen Verträgen eingeführt sein.
- Die Resultate können in einer zweiten Lektion bewertet werden. |
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| Beilagen | - Zeitungsartikel aus Tages-Anzeiger, 27. Oktober 1999, Kehrseite Seite 16, "Raucher getäuscht"
- Obligationenrecht v.a. Art. 28 |
Publikations-Datum: 19991027 Seite: 16
Raucher getäuscht
Zürich. - Raucherinnen und Raucher inhalieren angeblich massiv mehr Teer und Nikotin als auf der Zigarettenpackung deklariert ist. Dies haben Tests ergeben, die die Sendung "Kassensturz" von SF DRS im französischen Laboratoire national d'essais mit den neun meistgerauchten Zigaretten der Schweiz durchgeführt hat.
Die Angaben des Teer- und Nikotingehalts auf den Zigarettenpackungen beruhen auf einer Messmethode aus dem Jahr 1967. Die Werte werden, so das Konsummagazin, von einer Rauchmaschine erhoben, die einmal pro Minute einen Zug nimmt. Bei den neuen Tests wurden Parameter verwendet, die dem realen Verhalten einer rauchenden Person näher kommen. Demnach werden vor allem Konsumentinnen und Konsumenten von so genannten leichten Zigaretten getäuscht. Die Menge Nikotin und Teer, die bei einer solchen Zigarette in die Lunge gelangt, kann laut den Tests bis zu siebenmal höher liegen als auf der Packung angegeben.
(TA)