Tabakpräventionspolitik in der Schweiz
Preispolitik
Der Preis einer Packung Zigaretten hat einen Einfluss auf den
Kaufentscheid. Je teurer die Zigaretten, desto eher wird auf den Kauf verzichtet. Dieser
Zusammenhang gilt vor allem bei Jugendlichen, die noch keine Gewohnheit oder Abhängigkeit
entwickelt haben. Vor allem für nichtrauchende Jugendliche ist dies ein wichtiges
Argument zum Nichtrauchen (das wichtigste Argument betrifft die Gesundheit).
Die Haltung des Bundes dazu via BRAVO-Homepage des BAG.
Ohne die jahrzehntelangen Werbeanstrengungen der Tabakindustrie hätten Zigaretten in der heutigen Welt nicht den Stellenwert, den sie haben. Ein Werbeverbot ist eine wichtige Strategie zur Senkung der Raucherraten.
Züri Rauchfrei unterstützt mit Nachdruck das neue Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich, das demnächst dem Parlament zur Beratung vorgelegt wird. In Ahnlehnung an die Gesetzgebung in Genf soll ein Werbeverbot erlassen werden, das auch die Plakatierung von Zigarettenwerbung auf Privatgrund verbietet, sofern diese Plakate von öffentlichem Grund aus einsehbar sind.
Hier die wichtigsten 3 Argumente für ein Verbot der Tabakwerbung:
Seit 30 Jahren ist die Tabakwerbung am Fernsehen verboten. Ebenso wird seit langem keine Zigarettenwerbung in Kinos in den Nachmittagsvorstellungen - wenn Jugendliche ins Kino gehen - gezeigt.
Ein Werbeverbot hat eine hohe Akzeptanz in der
schweizerischen Bevölkerung. Zwei Drittel sagen dazu ja, weil sie überzeugt sind, dass
die Tabakwerbung Jugendliche zum Rauchen verleitet und deshalb verboten werden muss.
(vgl.
BAG-Studie März 2004)
Die Weltbank zeigt in einer Studie auf, dass ein Werbeverbot für Tabakprodukte ein erfolgreiches Präventionsinstrument darstellt. (Seiten der Weltbank zur Tabakprävention worldbank.org/tobacco)
Basisinformationen zur Thematik hat das Bundesamt für
Gesundheit in einem interessanten Dossier zusammengestellt:
BAG-Dossier
"Werbeverbot"
Verkaufsverbot
Eine weitere Strategie der Tabakprävention besteht darin, den Zugang zu Zigaretten, vor allem für Jugendliche, massiv einzuschränken. Im Sinne des Jugendschutzes fordern die Fachleute der Tabakprävention deshalb ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18-Jährig. Dies ist auch die Forderung des Bundesrates. Leider hat der Zürcher Kantonsrat die Alterslimite auf 16 jahre gesetzt (siehe unten).
Dem Jugendschutz wird im Kanton Zürich besondere Aufmerksamkeit zuteil. Weitergehende Informationen dazu auf der Homepage der "Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich"
Das neue Gesundheitsgesetz im Kanton Zürich
Das neue Gesundheitsgesetz wurde im April 2007 vom Kantonsrat genehmigt. Es sieht ein Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Unter-16-Jährige, ein Verbot für Tabakwerbung auf öffentlichem Grund sowie ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden vor. Das Gesetz soll Mitte 2008 in Kraft treten. Bis dann wird die Verordnung ausgearbeitet worden sein.
Links
Das läuft in den anderen Kantonen: die Übersicht des BAG
Das Bundesamt für Gesundheit informiert auf seiner BRAVO-Homepage ebenfalls regelmässig über neueste Entwicklungen in der Tabakpräventionspolitik.
Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol und andere Drogenfragen (SFA) gibt auf ihren Seiten einen guten Einblick über die Präventionspolitik in der Schweiz.
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT) führt ebenfalls eine Rubrik "Politik".