Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
Eidgenossenschaft
Kennzeichnung und Werbung
In der Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung, TabV) hat der Schweizerische Bundesrat gestützt auf das Lebensmittelgesetz am27. Oktober 2004 die Tabakverordnung erlassen, die namentlich die Herstellung, Kennzeichnung und Werbung von Tabakprodukten regelt.
Hervorzuheben ist, dass im Art. 18 die Werbung für Tabakerzeugnisse, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet und bezweckt, sie zum Tabakgenuss zu veranlassen, verboten ist.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
In der Verordnung 3 zum
Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) hat der Schweizerische Bundesrat
am 18. August 1993 in Art. 19 den Nichtraucherschutz eingeführt. Darin wird
festgehalten, dass der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu
sorgen hat, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt
werden.
Ein neues Gesetz, das ein generelles Rauchverbot mit Ausnahme von Raucherräumen
versieht, wird auf den 1.5.2010 in Kraft gesetzt werden.
Kanton Zürich
In der neuen Verordnung betreffend das Volksschulwesen vom 28. Juni 2006 wird das Rauchen in der Schule geregelt. Demnach ist das Rauchen den Schülerinnen und Schüler generell verboten ebenfalls das Mitbringen von Raucherwaren auf das Schulareal.
Rauchen im Restaurants
Das Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996 regelt im § 22 auf den 1. mai 2010 das Rauchen in Restaurants wie folgt: "Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ist verboten." In einem Zusatz wird festgehalten: "Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen ."
In der Verordnung zum Gastgewerbegesetz vom 16. Juli 1997,
geändert am 23. Dezember 2009 wird
zudem in § 12 festgehalten, dass reine Raucherbetriebe nicht erlaubt
sind.
Die Details über Grösse und Bedingungen zur Einrichtung von Raucherräumen sind
im Bundesgesetz festgehalten:

Für die Einhaltung des Gastgewerbegesetzes sind die Gemeinden
verantwortlich. Für Anzeigen sind deshalb die entsprechenden Gemeindebehörden,
insbesondere die Polizei
zuständig.
Rauchen in Öffentlichen Räumen
Im Gesundheitsgesetz ist ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen festgelegt
Verkaufs- und Abgabeverbot an Unter-16-Jährige
Im Gesundheitsgesetz ist ein generelles Verkaufs- und Abgabeverbot von Tabakprodukten
an Unter-16-Jährige festgelegt.
Zigarettenautomaten, die unbeaufsichtigt sind, sind ab dem 1.7.2009 verboten.