Rauchen am Arbeitsplatz und im Betrieb
Probleme durch Rauchen am Arbeitsplatz können mit sinnvollen Regelungen ohne Konfrontation unter den Mitarbeitenden gelöst werden. Zu beachten ist, dass auf den 1. Mai 2010 das Gesetz zum Schutz vor Passivrauch in Kraft gesetzt wird:
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Für Nichtrauchende und Rauchende verbessert sich das Betriebsklima nachhaltig. Der Nutzen für das Unternehmen schlägt sich auch in einer kleineren Absenzrate nieder. |
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Rauchende Angestellte werden zum Aufhören motiviert. |
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Das Beratungszentrum für Betriebliches Gesundheitsmanagement der Universität Zürich sowie der ETH Zürich bietet einen konstruktiven Weg zum rauchfreien Betrieb und vermittelt Rauchstopptrainings für interessierte Mitarbeitenden.
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